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   BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90   

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https://dejure.org/1991,5254
BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90 (https://dejure.org/1991,5254)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1991 - 1 StR 728/90 (https://dejure.org/1991,5254)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1991 - 1 StR 728/90 (https://dejure.org/1991,5254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines besonders schweren Falles - Betäubungsmittelstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 31 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 376
  • NStZ 1991, 475
  • NStZ 1991, 475 (Detter)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 710/84

    Regelbeispielcharakter der Voraussetzungen des § 29 Abs. 3 Nr. 4

    Auszug aus BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, ob sich die Strafkammer dabei der rechtlichen Möglichkeit bewußt gewesen ist, wegen des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG allein oder in Verbindung mit den übrigen Strafmilderungsgründen trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG besonders schwere Fälle zu verneinen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anzuwenden (vgl. BGH StV 1985, 147; 1987, 344/345; 1989, 202; 1990, 354; BGH NStZ 1986, 368 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 5, 7).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Bei Vorliegen einer Drogen- und/oder Alkoholabhängigkeit, auch wenn diese nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB geführt hat, ist im Urteil stets zu erörtern, ob § 64 StGB Anwendung findet (Detter, NStZ 1991, 475 (479 m.w.N.)).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Dabei ist nicht von Bedeutung, daß das Landgericht - ohne nähere Erörterung - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten im Sinn von § 21 StGB abgelehnt hat (vgl. Detter NStZ 1991, 475, 479 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten -

    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 274/92

    Erfordernis der Prüfung einer möglichen Rückfälligkeit infolge Drogenabhängigkeit

    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; BGH Beschluß vom 31. Januar 1992 - 2 StR 628/91 -).
  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92].
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 458/92

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Erörterungsmangel nach in einer akuten

    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92].
  • BGH, 22.04.1992 - 2 StR 145/92

    Handeln im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit wegen

    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92].
  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 628/91

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei erheblich

    Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. dazu BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479).
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